Welche Gewerbeberechtigung und welche Unterlagen braucht ein Bewachungsunternehmen in Österreich

Welche Gewerbeberechtigung und welche Unterlagen braucht ein Bewachungsunternehmen in Österreich?

Kurze Antwort

  1. Melden Sie das Bewachungsgewerbe bei der Bezirksverwaltungsbehörde Ihres Standortes an. Es ist ein reglementiertes Gewerbe.
  2. Weisen Sie die Befähigung nach. Die Sicherheitsgewerbe-Verordnung nennt dafür Belegkombinationen, darunter die Befähigungsprüfung mit drei Modulen. Können Sie das nicht, bestellen Sie einen Geschäftsführer.
  3. Warten Sie den Bescheid der Behörde ab. Sie prüft die Zuverlässigkeit, und die Gewerbeausübung beginnt erst mit der Rechtskraft.
  4. Setzen Sie nur eigenberechtigte, zuverlässige und geeignete Mitarbeitende ein. Das Personenverzeichnis legen Sie der Behörde spätestens zwei Wochen vor dem Einsatz vor.
  5. 4guards ist eine Software zur Einsatzverwaltung. Sie stellt keine Gewerbeberechtigung aus und übermittelt nichts an Behörden.

Was das Gesetz regelt

  • § 129 Abs. 4 GewO: Dem Bewachungsgewerbe unterliegt die Bewachung von Betrieben, Gebäuden, Anlagen, Baustellen, Grundstücken und beweglichen Sachen sowie der Betrieb von Notrufzentralen. Nach § 94 ist es ein reglementiertes Gewerbe.
  • § 16 Abs. 1 und § 339 GewO: Für reglementierte Gewerbe ist die Befähigung nachzuweisen, sonst ist ein Geschäftsführer zu bestellen. Die Anmeldung erfolgt bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes.
  • § 9 und § 39 GewO: Juristische Personen brauchen einen Geschäftsführer. Er gehört dem vertretungsbefugten Organ an oder ist mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb voll versichert beschäftigt.
  • Bewachungsgewerbe-Befähigungsprüfungsordnung: Die Prüfung besteht aus drei Modulen, das dritte ist die Unternehmerprüfung. Nach § 2 Sicherheitsgewerbe-Verordnung zählen Zeugnisse und fachliche Tätigkeit mit Prüfung oder ein einschlägiges Studium mit Tätigkeit.
  • § 95 und § 340 GewO: Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit und erlässt längstens binnen drei Monaten einen Bescheid. Die Gewerbeausübung beginnt erst mit dessen Rechtskraft. Ein Geschäftsführer braucht eine Genehmigung.
  • § 130 Abs. 8 und 9 GewO: Einsetzen dürfen Sie nur eigenberechtigte Arbeitnehmer mit Zuverlässigkeit und Eignung. Das Verzeichnis dieser Personen ist spätestens zwei Wochen vor der Verwendung vorzulegen, Änderungen binnen zwei Wochen anzuzeigen.
  • § 129 Abs. 6 GewO: Eine einheitliche Berufskleidung im Bewachungsgewerbe bedarf einer Genehmigung.
  • Unterlagen zum Personal: Dienstzettel unverzüglich nach Beginn (§ 2 AVRAG) und Anmeldung vor Arbeitsantritt (§ 33 ASVG). Dazu kommen Arbeitszeitaufzeichnungen (§ 26 AZG) und die nachweisliche Unterweisung (§ 14 ASchG).

Offizielle Quellen, abgerufen am :

Praxisbeispiele

  • Ablage der Firma: Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem GISA, Bescheid, Befähigungsnachweis oder Bestellung des Geschäftsführers, Genehmigung der Berufskleidung.
  • Ablage je Mitarbeitendem: Dienstzettel, Anmeldung zur Sozialversicherung, Nachweis der Unterweisung, Eintrag im Personenverzeichnis.
  • Ablage je Auftrag: Auftraggeber, Objekt, geforderte Posten und Zeiten, Dienstanweisung und Sicherungsplan.
  • Personalwechsel am Objekt: Zugang und Abgang zeigen Sie der Behörde binnen zwei Wochen an.

Häufige Fehler

  • Mit dem Bewachungsdienst beginnen, bevor der Bescheid rechtskräftig ist.
  • Einen Geschäftsführer bestellen, ohne die Genehmigung der Behörde abzuwarten.
  • Mitarbeitende einteilen, bevor das Personenverzeichnis vorgelegt ist, oder Änderungen verspätet melden.
  • Den Dienstzettel erst lange nach Dienstbeginn ausstellen.
  • Die Unterweisung nicht schriftlich oder elektronisch festhalten.

Was 4guards dabei leistet

  • In 4guards verwalten Sie Kunden, Objekte, Mitarbeitende und je Objekt die Verträge mit Wert, Laufzeit und Stunden. Eine Liste nennt Verträge, die in einem von Ihnen eingestellten Zeitfenster auslaufen.
  • Im Profil von Mitarbeitenden können Sie eine Nummer und optional ein Datum eintragen. 4guards fragt kein Register ab und prüft keine Echtheit.
  • Gewerbeberechtigung, Bescheid, Personenverzeichnis und Dienstzettel erstellen und archivieren Sie außerhalb von 4guards. 4guards übermittelt nichts an Behörden und garantiert keine rechtliche Konformität.