Welche Gewerbeberechtigung und welche Unterlagen braucht ein Bewachungsunternehmen in Österreich?
Kurze Antwort
- Melden Sie das Bewachungsgewerbe bei der Bezirksverwaltungsbehörde Ihres Standortes an. Es ist ein reglementiertes Gewerbe.
- Weisen Sie die Befähigung nach. Die Sicherheitsgewerbe-Verordnung nennt dafür Belegkombinationen, darunter die Befähigungsprüfung mit drei Modulen. Können Sie das nicht, bestellen Sie einen Geschäftsführer.
- Warten Sie den Bescheid der Behörde ab. Sie prüft die Zuverlässigkeit, und die Gewerbeausübung beginnt erst mit der Rechtskraft.
- Setzen Sie nur eigenberechtigte, zuverlässige und geeignete Mitarbeitende ein. Das Personenverzeichnis legen Sie der Behörde spätestens zwei Wochen vor dem Einsatz vor.
- 4guards ist eine Software zur Einsatzverwaltung. Sie stellt keine Gewerbeberechtigung aus und übermittelt nichts an Behörden.
Was das Gesetz regelt
- § 129 Abs. 4 GewO: Dem Bewachungsgewerbe unterliegt die Bewachung von Betrieben, Gebäuden, Anlagen, Baustellen, Grundstücken und beweglichen Sachen sowie der Betrieb von Notrufzentralen. Nach § 94 ist es ein reglementiertes Gewerbe.
- § 16 Abs. 1 und § 339 GewO: Für reglementierte Gewerbe ist die Befähigung nachzuweisen, sonst ist ein Geschäftsführer zu bestellen. Die Anmeldung erfolgt bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes.
- § 9 und § 39 GewO: Juristische Personen brauchen einen Geschäftsführer. Er gehört dem vertretungsbefugten Organ an oder ist mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb voll versichert beschäftigt.
- Bewachungsgewerbe-Befähigungsprüfungsordnung: Die Prüfung besteht aus drei Modulen, das dritte ist die Unternehmerprüfung. Nach § 2 Sicherheitsgewerbe-Verordnung zählen Zeugnisse und fachliche Tätigkeit mit Prüfung oder ein einschlägiges Studium mit Tätigkeit.
- § 95 und § 340 GewO: Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit und erlässt längstens binnen drei Monaten einen Bescheid. Die Gewerbeausübung beginnt erst mit dessen Rechtskraft. Ein Geschäftsführer braucht eine Genehmigung.
- § 130 Abs. 8 und 9 GewO: Einsetzen dürfen Sie nur eigenberechtigte Arbeitnehmer mit Zuverlässigkeit und Eignung. Das Verzeichnis dieser Personen ist spätestens zwei Wochen vor der Verwendung vorzulegen, Änderungen binnen zwei Wochen anzuzeigen.
- § 129 Abs. 6 GewO: Eine einheitliche Berufskleidung im Bewachungsgewerbe bedarf einer Genehmigung.
- Unterlagen zum Personal: Dienstzettel unverzüglich nach Beginn (§ 2 AVRAG) und Anmeldung vor Arbeitsantritt (§ 33 ASVG). Dazu kommen Arbeitszeitaufzeichnungen (§ 26 AZG) und die nachweisliche Unterweisung (§ 14 ASchG).
Offizielle Quellen, abgerufen am :
- § 94 GewO 1994 – Reglementierte Gewerbe, RIS
- § 129 GewO 1994 – Sicherheitsgewerbe, RIS
- § 16 GewO 1994 – Befähigungsnachweis, RIS
- § 339 GewO 1994 – Anmeldungsverfahren, RIS
- § 9 GewO 1994 – Juristische Personen, RIS
- § 39 GewO 1994 – Gewerberechtlicher Geschäftsführer, RIS
- Bewachungsgewerbe-Befähigungsprüfungsordnung (Fachverband der gewerblichen Dienstleister), RIS
- § 2 Sicherheitsgewerbe-Verordnung, RIS
- § 95 GewO 1994 – Überprüfung der Zuverlässigkeit, RIS
- § 340 GewO 1994 – Prüfung der Anmeldung, RIS
- § 130 GewO 1994 – Rechte und Pflichten der Berufsdetektive und Bewacher, RIS
- § 2 AVRAG – Dienstzettel, RIS
- § 33 ASVG – An- und Abmeldung der Pflichtversicherten, RIS
- § 26 AZG – Aufzeichnungs- und Auskunftspflicht, RIS
- § 14 ASchG – Unterweisung, RIS
Praxisbeispiele
- Ablage der Firma: Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem GISA, Bescheid, Befähigungsnachweis oder Bestellung des Geschäftsführers, Genehmigung der Berufskleidung.
- Ablage je Mitarbeitendem: Dienstzettel, Anmeldung zur Sozialversicherung, Nachweis der Unterweisung, Eintrag im Personenverzeichnis.
- Ablage je Auftrag: Auftraggeber, Objekt, geforderte Posten und Zeiten, Dienstanweisung und Sicherungsplan.
- Personalwechsel am Objekt: Zugang und Abgang zeigen Sie der Behörde binnen zwei Wochen an.
Häufige Fehler
- Mit dem Bewachungsdienst beginnen, bevor der Bescheid rechtskräftig ist.
- Einen Geschäftsführer bestellen, ohne die Genehmigung der Behörde abzuwarten.
- Mitarbeitende einteilen, bevor das Personenverzeichnis vorgelegt ist, oder Änderungen verspätet melden.
- Den Dienstzettel erst lange nach Dienstbeginn ausstellen.
- Die Unterweisung nicht schriftlich oder elektronisch festhalten.
Was 4guards dabei leistet
- In 4guards verwalten Sie Kunden, Objekte, Mitarbeitende und je Objekt die Verträge mit Wert, Laufzeit und Stunden. Eine Liste nennt Verträge, die in einem von Ihnen eingestellten Zeitfenster auslaufen.
- Im Profil von Mitarbeitenden können Sie eine Nummer und optional ein Datum eintragen. 4guards fragt kein Register ab und prüft keine Echtheit.
- Gewerbeberechtigung, Bescheid, Personenverzeichnis und Dienstzettel erstellen und archivieren Sie außerhalb von 4guards. 4guards übermittelt nichts an Behörden und garantiert keine rechtliche Konformität.