Welche Bewilligungen und Unterlagen braucht ein Sicherheitsunternehmen in der Schweiz

Welche Bewilligungen und Unterlagen braucht ein Sicherheitsunternehmen in der Schweiz?

Kurze Antwort

  1. Klären Sie, in welchen Kantonen Sie Sicherheitsdienstleistungen erbringen. Die Zulassung ist kantonal geregelt und fällt von Kanton zu Kanton verschieden aus.
  2. Fragen Sie bei der Polizei jedes Einsatzkantons nach, ob Sie eine Betriebsbewilligung brauchen und ob die Bewilligung Ihres Sitzkantons dort anerkannt wird.
  3. Halten Sie für jede Person Strafregisterauszug, Ausweis und Ausbildungsnachweis bereit. Manche Kantone bewilligen das Personal einzeln, andere nehmen das Unternehmen in die Pflicht.
  4. Prüfen Sie, ob der allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Sie gilt. Führen Sie die Arbeitszeitverzeichnisse nach dem Arbeitsgesetz.
  5. 4guards ist eine Software zur Einsatzverwaltung. Sie stellt keine Bewilligung aus und meldet nichts an Behörden.

Was das Recht sagt

  • Die Zulassung regeln die Kantone. Das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (KÜPS) vom 12. November 2010 band nur beigetretene Kantone. Bis 2017 waren es zehn, im Westschweizer Konkordat sind es sechs. Basel-Stadt hielt das KÜPS im Juli 2017 nach der Sistierung durch die Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD) für nicht in Kraft. Prüfen Sie den heutigen Stand bei der Polizei des Einsatzkantons.
  • Kanton Zürich: Eine Betriebsbewilligung brauchen alle, die dort gewerbsmässig Sicherheitsdienstleistungen erbringen. Eine gültige Bewilligung eines anderen Kantons genügt, wenn sie die bewilligungspflichtigen Dienstleistungen abdeckt. Verlangt ist unter anderem eine Betriebshaftpflicht von mindestens 3 Mio. Franken je Schadenereignis.
  • Kanton St. Gallen: Sicherheitsfirmen brauchen eine Bewilligung der Kantonspolizei, mit einer Haftpflichtdeckung von mindestens fünf Millionen Franken je Schadenereignis. Sie kostet 500 Franken und gilt vier Jahre. Firmen mit ausserkantonaler Bewilligung melden ihre Einsätze der Kantonspolizei.
  • Kanton Solothurn: Für Einsätze als privater Sicherheitsdienst ist eine Bewilligung erforderlich. Die Anerkennung einer ausserkantonalen Bewilligung ist kostenlos.
  • Art. 2 und 3 des Binnenmarktgesetzes (BGBM): Wer in seinem Sitzkanton zugelassen ist, darf Dienstleistungen in der ganzen Schweiz anbieten. Beschränkungen am Einsatzort sind nur als verhältnismässige Auflagen zulässig. Darüber ist in einem einfachen, raschen und kostenlosen Verfahren zu entscheiden.
  • Gesamtarbeitsvertrag: Der Bundesrat hat die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Die Kantonspolizei St. Gallen hält fest, dass Sicherheitsfirmen ab zehn Sicherheitsangestellten einem GAV unterstehen.
  • Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1): Die Verzeichnisse enthalten Personalien, tägliche und wöchentliche Arbeitszeit samt Lage, Ruhetage und Pausen ab einer halben Stunde. Sie sind nach Ablauf ihrer Gültigkeit mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Praxisbeispiele

  • Ablage je Kanton: Betriebsbewilligung oder Nachweis der Anerkennung, Police mit der verlangten Deckungssumme und Meldungen über Einsätze ausserhalb des Sitzkantons.
  • Ablage je Person: Strafregisterauszug, Ausweiskopie, Ausbildungsnachweis und, wo verlangt, die kantonale Bewilligung.
  • Ablage je Objekt: Vertrag mit dem Auftraggeber, Posten und Zeiten, Einsatzpläne und Rapporte.
  • Neuer Einsatzkanton: Holen Sie vor dem ersten Einsatz die Auskunft der Kantonspolizei ein. In St. Gallen gehören Auftraggeber, Anlass, Ort, Zeitraum und ein Mannschaftsverzeichnis zur Meldung.

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Bewilligung des Sitzkantons gelte ohne Prüfung überall.
  • Das KÜPS als geltendes Recht behandeln.
  • Personal einsetzen, bevor der Einsatzkanton es bewilligt hat, wo er das verlangt.
  • Arbeitszeitverzeichnisse vor Ablauf von fünf Jahren löschen.
  • Eine Police ablegen, ohne die Deckungssumme des Einsatzkantons zu prüfen.

So hilft Ihnen 4guards

  • Ab dem Tarif Start führt 4guards Kunden, Objekte, Sicherheitsmitarbeitende und je Objekt Verträge mit Wert, Laufzeit und Stunden. Eine Liste zeigt Verträge, die in einem von Ihnen gewählten Zeitfenster auslaufen.
  • Im Profil einer Person tragen Sie eine Nummer und optional ein Ablaufdatum ein. 4guards fragt kein Register ab und prüft nichts auf Echtheit.
  • Bewilligungen, Policen und Auszüge archivieren Sie ausserhalb von 4guards. Die Software stellt nichts aus, meldet nichts an Behörden und garantiert keine rechtliche Konformität.