Wie prüfe ich, ob Sicherheitspersonal in der Schweiz eingesetzt werden darf?
Kurze Antwort
- Klären Sie den Einsatzkanton. Die Voraussetzungen für das Personal setzen die Kantone fest.
- Lassen Sie sich Strafregisterauszug, Ausweis und Ausbildungsnachweis zeigen. St. Gallen verlangt Auszüge, die nicht älter als drei Monate sind.
- Wo der Kanton das Personal bewilligt, etwa in St. Gallen, reichen Sie das Gesuch über die Geschäftsleitung bei der Kantonspolizei ein. Planen Sie die Person erst nach der Bewilligung ein.
- Trägt die Person eine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten, braucht sie eine Waffentragbewilligung.
- 4guards speichert nur die Nummer und das optionale Datum, die Sie eintragen. Es fragt kein Register ab.
Was das Recht sagt
- Kanton Zürich: Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass seine Sicherheitsangestellten die Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen Staatsangehörigkeit oder Niederlassungsbewilligung, Handlungsfähigkeit, keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens im Strafregisterauszug sowie Aus- und Weiterbildung.
- Kanton Zürich: Die auf die Aufgabe zugeschnittene Ausbildung hat vor dem Einsatz zu erfolgen. Als Orientierung nennt der Kanton den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit mindestens 20 Stunden Basisausbildung.
- Kanton Zürich: Personen kann verboten werden, in Sicherheitsunternehmen tätig zu sein. Auf Ersuchen erfährt ein Unternehmen, ob für eine Person, die es anstellen will, ein Berufsverbot verfügt wurde.
- Kanton St. Gallen: Das Personal von Sicherheitsfirmen muss von der Kantonspolizei bewilligt werden. Verlangt sind ein Grundkurs von mindestens 20 Stunden nach den Vorgaben des VSSU und kein laufendes Strafverfahren. Auch darf in den letzten fünf Jahren keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens vorliegen, das mit der Tätigkeit unvereinbar ist.
- Kanton St. Gallen: Dem Gesuch liegen Betreibungs- und Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate), Ausweiskopie und Ausbildungsnachweis bei. Personal von Firmen mit ausserkantonaler Bewilligung muss in einem Schweizer Polizeikorps gemeldet oder bewilligt sein.
- Art. 27 Waffengesetz (WG): Wer eine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen will, braucht eine Waffentragbewilligung. Der Wohnsitzkanton erteilt sie für eine bestimmte Waffenart und längstens fünf Jahre. Sie gilt für die ganze Schweiz.
- Art. 328b Obligationenrecht (OR): Daten über Mitarbeitende darf der Arbeitgeber nur bearbeiten, soweit sie deren Eignung betreffen oder zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Praxisbeispiele
- Neuanstellung in Zürich: Sie prüfen Staatsangehörigkeit oder Niederlassungsbewilligung, Strafregisterauszug und Ausbildung selbst und legen die Belege ab.
- Neuanstellung in St. Gallen: Die Person füllt das Gesuchsformular aus. Die Geschäftsleitung prüft das Dossier und sendet es an die Kantonspolizei.
- Einsatz mit Waffe: Die Person führt die Waffentragbewilligung mit und zeigt sie der Polizei auf Verlangen vor.
- Zweiter Einsatzkanton: Sie melden Auftraggeber, Anlass, Zeitraum, Mannschaftsverzeichnis und verantwortliche Einsatzleitung, soweit der Kanton das verlangt.
Häufige Fehler
- Ein Datum in 4guards als amtliche Gültigkeit lesen. Es ist nur Ihre eigene Frist.
- Die Ausbildung erst nach dem ersten Einsatz nachholen.
- Den Strafregisterauszug einmal einholen und nie erneuern.
- Eine Waffentragbewilligung für eine andere Waffenart verwenden oder die Befristung übersehen.
- Mehr Personendaten speichern, als die Eignung erfordert.
So hilft Ihnen 4guards
- Im Profil einer Person tragen Sie die Nummer des Nachweises und optional ein Ablaufdatum ein. Eine Liste zeigt Personen, deren Datum im von Ihnen gewählten Zeitfenster liegt.
- 4guards fragt weder eine Behörde noch ein Register ab und prüft die Echtheit nicht. Es kennt keine Freigabe.
- Ab dem Tarif Plus vergleicht die Prüfung beim Speichern des Einsatzplans das Datum mit dem Schichtbeginn. Ist die Sperre in den Einstellungen eingeschaltet, blockiert ein überschrittenes Datum die Schicht. Tragen Sie ein Datum nur ein, wenn Sie diese Wirkung wollen.
- Gesuche, Bewilligungen und Auszüge führen Sie weiter bei den Behörden und in Ihrer eigenen Ablage.