Wie erstelle ich den Einsatzplan im Sicherheitsdienst ohne Besetzungslücken

Wie erstelle ich den Einsatzplan im Sicherheitsdienst ohne Besetzungslücken?

Kurze Antwort

  1. Legen Sie je Objekt fest, wie viele Posten in welchen Zeitfenstern besetzt sein müssen.
  2. Planen Sie nach jedem Dienst mindestens elf Stunden Ruhezeit ein (Art. 15a Arbeitsgesetz, ArG). Kürzere Ruhezeiten sind nur in den engen Grenzen von ArG und Verordnung 2 (ArGV 2) zulässig.
  3. Halten Sie die Wochengrenze von 45 oder 50 Stunden ein. Beachten Sie Pausen sowie die Regeln für Nacht- und Sonntagsarbeit.
  4. Prüfen Sie, ob der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Sie gilt und Arbeitszeitregeln enthält. Informieren Sie das Personal rechtzeitig über neue Arbeitszeiten.
  5. Öffnen Sie vor der Freigabe den Besetzungsbericht und schliessen Sie jede Lücke.

Was das Recht sagt

  • Art. 15a ArG: Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens elf aufeinander folgende Stunden. Erwachsene dürfen sie einmal pro Woche auf acht Stunden kürzen, wenn der Durchschnitt von zwei Wochen elf Stunden beträgt.
  • Art. 45 ArGV 2: Für Bewachungs- und Überwachungspersonal gelten Sonderbestimmungen. Nach Art. 4 ist für Nacht-, Sonntags- und Dauerbetrieb keine behördliche Bewilligung nötig. Nach Art. 9 darf die Ruhezeit auf 9 Stunden sinken, wenn sie im Durchschnitt von zwei Wochen 12 Stunden beträgt.
  • Nachtarbeit: Höchstens neun Stunden innerhalb von zehn Stunden (Art. 17a ArG). Art. 10 Abs. 4 ArGV 2 erlaubt bis 11 Stunden innerhalb von 13 Stunden, wenn der Wochendurchschnitt 9 Stunden nicht übersteigt. Wer regelmässig nachts arbeitet, hat Anspruch auf 10 Prozent Zeitkompensation (Art. 17b ArG).
  • Art. 10 Abs. 5 ArGV 2: Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit ist in höchstens 6 von 7 aufeinanderfolgenden Nächten zulässig. Im Jahresdurchschnitt muss die Fünf-Tage-Woche gewährt werden.
  • Art. 9 ArG: Die Wochengrenze beträgt 45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben, Büropersonal sowie technische und andere Angestellte, für alle übrigen 50 Stunden. Art. 6 ArGV 2 erlaubt in einzelnen Wochen 4 Stunden mehr, wenn der Dreiwochendurchschnitt eingehalten und im Kalenderjahr die Fünf-Tage-Woche gewährt wird. Welche Grenze für Ihr Personal gilt, klären Sie mit Arbeitsvertrag und GAV.
  • Art. 15 ArG: Die Arbeit ist durch Pausen zu unterbrechen. Es sind eine Viertelstunde ab mehr als fünfeinhalb, eine halbe Stunde ab mehr als sieben und eine Stunde ab mehr als neun Stunden Arbeit. Dürfen Mitarbeitende den Arbeitsplatz nicht verlassen, gelten die Pausen als Arbeitszeit.
  • Art. 12 Abs. 2 ArGV 2: Im Kalenderjahr sind mindestens 12 freie Sonntage zu gewähren. In der Woche mit Sonntagsarbeit oder in der folgenden Woche folgt eine wöchentliche Ruhezeit von 36 aufeinanderfolgenden Stunden.
  • Art. 69 der Verordnung 1 (ArGV 1): Beziehen Sie das Personal in die Planung der Einsatzpläne ein. Informieren Sie es in der Regel zwei Wochen vor einem Einsatz mit neuen Arbeitszeiten.

Praxisbeispiele

  • Ein Dienst endet um 22:00 Uhr. Bei elf Stunden Ruhezeit beginnt der nächste frühestens um 09:00 Uhr.
  • Der Empfangsposten darf in der Pause nicht verlassen werden. Die Pause zählt als Arbeitszeit, und der Posten bleibt im Einsatzplan besetzt.
  • Krankmeldung im Nachtdienst: Prüfen Sie bei der Ersatzperson zuerst Ruhezeit, Nachtfolge und Wochengrenze.

Häufige Fehler

  • Die Standardwerte der Software für Schweizer Gesetzeswerte halten.
  • Nur die tägliche Ruhezeit planen und Pausen, Nacht- und Sonntagsregeln übersehen.
  • Die Wochengrenze für die falsche Personalgruppe ansetzen.
  • Eine bewusste Übersteuerung der Prüfung nicht selbst festhalten.

So hilft Ihnen 4guards

  • Der Besetzungsbericht listet für ein Objekt und einen Zeitraum jedes Intervall mit weniger geplanten Personen als verlangten Posten. Schichten ohne benannte Person stehen getrennt. Sie öffnen den Bericht selbst, 4guards sendet ihn nicht.
  • Die Einsatztafel zeigt die laufenden Schichten, wer eingecheckt ist, wer zu spät ist und welcher Posten niemanden benannt hat.
  • Ab dem Tarif Plus prüft 4guards beim Speichern Überschneidungen, tägliche Ruhezeit und maximale Schichtlänge. Es warnt bei zu vielen Stunden in einem gleitenden Zeitraum von 7 Tagen und vergleicht das eingetragene Datum mit dem Schichtbeginn.
  • Die Schwellenwerte sind Einstellungen. Die Standardwerte (12 Stunden Ruhezeit, 12 Stunden Schichtlänge, 48 Stunden in 7 Tagen) sind keine Schweizer Gesetzeswerte. Tragen Sie ein, was Gesetz und GAV verlangen.
  • Nicht geprüft werden Wochenruhe, Pausen sowie Nacht- und Sonntagsregeln. Eine Übersteuerung bestätigen Sie im Panel, sie wird nicht gespeichert. Die Prüfung ist eine Planungshilfe, keine Rechtsauskunft.