Wie erstelle ich einen Dienstplan im Wachdienst nach dem Arbeitszeitgesetz ohne Besetzungslücken

Wie erstelle ich einen Dienstplan im Wachdienst nach dem Arbeitszeitgesetz ohne Besetzungslücken?

Kurze Antwort

  1. Halten Sie je Objekt fest, welche Posten in welchen Zeitfenstern besetzt sein müssen.
  2. Erstellen Sie bei mehrschichtiger Arbeitsweise einen Schichtplan und prüfen Sie Ihren Kollektivvertrag.
  3. Zwischen zwei Diensten brauchen Mitarbeitende mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Der Kollektivvertrag kann sie verkürzen.
  4. Halten Sie die Grenzen ein: Normalarbeitszeit acht Stunden täglich und vierzig wöchentlich, Höchstgrenze zwölf Stunden täglich und 60 wöchentlich.
  5. Prüfen Sie vor der Freigabe den Besetzungsbericht und füllen Sie jedes Intervall mit zu wenig Personal auf.

Was das Gesetz regelt

  • § 3 und § 4a AZG: Die Normalarbeitszeit beträgt höchstens acht Stunden täglich und vierzig Stunden wöchentlich. Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen.
  • § 5 AZG: Bei regelmäßiger und erheblicher Arbeitsbereitschaft kann ein Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Normalarbeitszeit auf zwölf Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich ausdehnen.
  • § 9 und § 2 AZG: Die Arbeitszeit beträgt höchstens zwölf Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich, im Schnitt von 17 Wochen höchstens 48 Stunden. Die Woche läuft von Montag bis Sonntag.
  • § 11 und § 12 AZG: Bei mehr als sechs Stunden Tagesarbeitszeit ist mindestens eine halbe Stunde Ruhepause zu gewähren. Bei ununterbrochenem Schichtbetrieb sind es Kurzpausen. Die Ruhezeit beträgt mindestens elf Stunden (Kollektivvertrag: mindestens acht), die Wochenruhe sechsunddreißig Stunden.
  • § 12a AZG: Als Nacht gilt die Zeit von 22.00 bis 05.00 Uhr. Nachtarbeitnehmer ist, wer regelmäßig oder in mindestens 48 Nächten im Jahr mindestens drei Stunden nachts arbeitet; der Kollektivvertrag kann das anders regeln.
  • § 3, § 10 und § 22 ARG: Die Wochenendruhe beträgt 36 Stunden und schließt den Sonntag ein. Die Bewachung von Betriebsanlagen ist an Wochenenden und Feiertagen erlaubt. Im Bewachungsgewerbe kann der Kollektivvertrag Wochen- und Feiertagsruhe abweichend regeln.
  • § 25 und § 26 AZG: Der Arbeitgeber macht die Arbeitszeiteinteilung durch Aushang bekannt und führt Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden.

Praxisbeispiele

  • Spätdienst bis 22:00 Uhr, nächster Dienst um 06:00 Uhr: Das sind acht Stunden Ruhe. Ohne abweichenden Kollektivvertrag ist nach § 12 AZG frühestens 09:00 Uhr zulässig.
  • Nachtdienst mit zwölf Stunden Arbeitszeit: Das ist die Obergrenze der Tagesarbeitszeit (§ 9 AZG). Als Normalarbeitszeit gelten zwölf Stunden nur unter den Bedingungen des § 5 AZG.
  • Krankmeldung im Nachtdienst: Der Besetzungsbericht zeigt 22:00 bis 06:00 Uhr ohne Besetzung. Prüfen Sie bei der Ersatzkraft zuerst Ruhezeit und Wochenarbeitszeit.

Häufige Fehler

  • Voreingestellte Werte einer Software für österreichische Gesetzeswerte halten.
  • Nur die tägliche Ruhezeit planen, Pausen, Wochenruhe und Nachtregeln aber vergessen.
  • Den Kollektivvertrag übersehen: Er kann Ruhezeiten verkürzen und die Wochenruhe anders regeln.
  • Die Wochenarbeitszeit in einem gleitenden Sieben-Tage-Fenster rechnen. Das Gesetz zählt von Montag bis Sonntag.

Was 4guards dabei leistet

  • Der Besetzungsbericht nennt für ein Objekt und einen Zeitraum jedes Intervall, in dem weniger Mitarbeitende geplant sind als Posten gefordert. Schichten ohne benannte Person erscheinen getrennt. Sie öffnen den Bericht selbst, 4guards versendet ihn nicht.
  • Die Einsatztafel zeigt laufende Schichten, eingecheckte und verspätete Mitarbeitende sowie Posten ohne benannte Person.
  • Ab Tarif Plus prüft 4guards beim Speichern Überschneidungen, die tägliche Ruhezeit und die maximale Schichtlänge. Bei zu vielen Stunden in 7 Tagen warnt es nur. Außerdem vergleicht es das eingetragene Datum mit dem Schichtbeginn.
  • Die Schwellenwerte sind Einstellungen. Setzen Sie die Werte, die Gesetz und Kollektivvertrag verlangen. Die Voreinstellungen (12 Stunden Ruhezeit, 12 Stunden Schichtlänge, 48 Stunden in 7 Tagen) sind keine österreichischen Gesetzeswerte.
  • Nicht geprüft werden Wochenruhe, Pausen sowie Nacht-, Sonntags- und Feiertagsregeln. Eine Übersteuerung bestätigen Sie im Panel; sie wird nicht gespeichert. Die Prüfung hilft bei der Planung und ersetzt keine Rechtsauskunft.