Wie dokumentiere ich Rundgänge und das Dienstbuch im Wachdienst?
Kurze Antwort
- Legen Sie Umfang und Ablauf der Rundgänge je Objekt schriftlich fest, zum Beispiel im Sicherungsplan oder in der Dienstanweisung.
- Unterweisen Sie jeden Mitarbeitenden vor dem ersten Dienst nachweislich auf die Gefahren am Objekt.
- Richten Sie Kontrollpunkte und eine Route ein. Jede Passage wird mit Uhrzeit festgehalten.
- Gleichen Sie die erfassten Punkte mit dem Soll ab und klären Sie jede Abweichung.
- Halten Sie besondere Vorkommnisse im Dienstbuch fest. Rundgangszeiten ersetzen nicht die Arbeitszeitaufzeichnung.
Was das Gesetz regelt
- § 129 Abs. 4 und 5 GewO beschreiben die Tätigkeiten des Bewachungsgewerbes, darunter Portierdienste sowie Ordner- und Kontrolldienste bei Veranstaltungen. Ein Dienstbuch oder Rundgangsprotokoll nennen sie nicht.
- Befähigungsprüfungsordnung: Der Kandidat muss nachweisen, dass er Sicherheitsstandards festlegen, einhalten und kontrollieren kann.
- § 2 Sicherheitsgewerbe-Verordnung: Zur fachlichen Tätigkeit gehören die Ausarbeitung von Sicherungsplänen für Objekte und die Erstellung von Diensteinteilungen.
- § 14 ASchG: Die Unterweisung muss nachweislich erfolgen, vor Aufnahme der Tätigkeit, und auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich ausgerichtet sein.
- § 15 Abs. 5 ASchG: Arbeitnehmer melden Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle und ernste Gefahren unverzüglich dem zuständigen Vorgesetzten.
- § 80 Abs. 2 StPO: Wer annehmen kann, dass eine Person eine Straftat begeht, darf sie verhältnismäßig anhalten. Er muss aber unverzüglich Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstatten.
- § 26 Abs. 1 AZG: Aufzeichnungspflichtig sind die geleisteten Arbeitsstunden. Das ist eine andere Aufzeichnung als ein Rundgangsprotokoll.
Offizielle Quellen, abgerufen am :
- § 129 GewO 1994 – Sicherheitsgewerbe, RIS
- Bewachungsgewerbe-Befähigungsprüfungsordnung (Fachverband der gewerblichen Dienstleister), RIS
- § 2 Sicherheitsgewerbe-Verordnung, RIS
- § 14 ASchG – Unterweisung, RIS
- § 15 ASchG – Pflichten der Arbeitnehmer, RIS
- § 80 StPO – Anzeige- und Anhalterecht, RIS
- § 26 AZG – Aufzeichnungs- und Auskunftspflicht, RIS
Praxisbeispiele
- Baustelle mit sechs Kontrollpunkten (Zufahrt, Container, Kran, Lager, Gerüst, Büro) und einem Rundgang alle 120 Minuten: Jede Passage wird mit Code und Uhrzeit erfasst.
- Nach Dienstende: Die Liste der verpassten Punkte berücksichtigt keine Schichtzeiten. Eine aktive Route mit Intervall führt Punkte daher auch außerhalb der Dienstzeit als überfällig.
- Person bei einer Straftat angetroffen: Der Mitarbeitende hält sie verhältnismäßig an und verständigt sofort die Polizei. Zeit, Ort und Hergang kommen ins Dienstbuch.
- Empfehlung für einen Dienstbuch-Eintrag, keine gesetzliche Vorgabe: Datum, Uhrzeit, Posten, Name, Übernahme und Übergabe, besondere Vorkommnisse.
Häufige Fehler
- Einen Scan als Anwesenheitsnachweis werten. Der Code steht für den Punkt, nicht für die Person.
- Von 4guards GPS-Ortung, Geofencing oder Push-Alarme erwarten. Diese Funktionen gibt es nicht.
- Erwarten, dass 4guards QR- oder NFC-Etiketten erzeugt oder druckt. Das tut es nicht.
- Mitarbeitende ohne nachweisliche Unterweisung auf Rundgang schicken.
- Ein Dienstbuch als gesetzlich vorgeschriebene Form ausgeben, obwohl nur Auftrag und Dienstanweisung es verlangen.
Was 4guards dabei leistet
- Ab Tarif Plus richten Sie je Objekt Kontrollpunkte mit eindeutigem Code ein, dazu Routen und Runden.
- Eine Passage erfassen Sie anhand des Codes im Panel oder senden sie über die API. Koordinaten und Mitarbeitende sind optionale Angaben, 4guards misst sie nicht.
- Die Liste der verpassten Kontrollpunkte setzt die letzte Erfassung ins Verhältnis zur aktuellen Zeit, und zwar für jede aktive Route mit Intervall. Auch nie erfasste Punkte erscheinen. Sie öffnen die Liste selbst, 4guards sendet nichts.
- Besondere Vorkommnisse halten Sie im Ereignisjournal der Einsatztafel fest. Der Text eines Eintrags wird nicht bearbeitet, eine Folgemaßnahme erfassen Sie als „Resolution“. Admin, Manager und Owner können Einträge löschen.
- Es gibt kein GPS, kein Geofencing, keine Karte, keine App für Mitarbeitende, keinen Offline-Modus, keinen Etikettendruck und keinen Alarmversand. Ein Scan bleibt ein Zeiteintrag.