Wie halte ich einen Vorfall im Wachdienst fest und wem muss ich ihn melden?
Kurze Antwort
- Sichern Sie Personen und Objekt. Wer eine Person anhält, muss unverzüglich Anzeige beim nächst erreichbaren Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstatten.
- Der Mitarbeitende meldet Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle und ernste Gefahren unverzüglich seinem Vorgesetzten.
- Halten Sie Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte, Ablauf und Maßnahmen sachlich fest, und zwar nur mit den Daten, die Sie brauchen.
- Melden Sie dem Auftraggeber nach Vertrag und Dienstanweisung. Ein Arbeitsunfall mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit geht längstens binnen fünf Tagen an die Unfallversicherung.
Was das Gesetz regelt
- § 80 StPO: Wer von einer Straftat erfährt, darf Anzeige erstatten. Wer eine Person verhältnismäßig anhält, muss unverzüglich Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstatten.
- § 15 Abs. 5 ASchG: Arbeitnehmer melden jeden Arbeitsunfall, jedes Beinahe-Ereignis und jede ernste und unmittelbare Gefahr unverzüglich dem zuständigen Vorgesetzten.
- § 363 Abs. 1 ASVG: Der Dienstgeber meldet jeden Arbeitsunfall, bei dem eine versicherte Person getötet oder mehr als drei Tage arbeitsunfähig wurde. Die Meldung an die Unfallversicherung erfolgt längstens binnen fünf Tagen.
- § 16 ASchG: Der Arbeitgeber führt Aufzeichnungen über tödliche Arbeitsunfälle und Unfälle mit mehr als drei Kalendertagen Arbeitsausfall. Er bewahrt sie mindestens fünf Jahre auf und erstellt auf Verlangen des Arbeitsinspektorates Berichte.
- § 14 Abs. 2 ASchG: Eine Unterweisung erfolgt auch nach Unfällen und Beinahe-Unfällen, sofern sie zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint.
- Art. 5 Abs. 1 DSGVO: Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und auf das notwendige Maß beschränkt sein (Datenminimierung).
Praxisbeispiele
- Einbruchsversuch bei einem Rundgang: Der Mitarbeitende hält den Täter verhältnismäßig an und ruft die Polizei. Der Bericht nennt Zeit, Ort, Beschreibung und Maßnahmen. Den Auftraggeber verständigen Sie nach Dienstanweisung.
- Sturz bei einem Rundgang, vier Tage Krankenstand: Das ist ein Arbeitsunfall mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit. Die Meldung an die Unfallversicherung erfolgt binnen fünf Tagen, die Aufzeichnung bewahren Sie mindestens fünf Jahre auf.
- Beinahe-Unfall auf der Rampe: Der Mitarbeitende meldet ihn dem Vorgesetzten, danach folgt eine ergänzende Unterweisung.
- Streit mit einem Gast bei einer Veranstaltung: Dokumentieren Sie nur Beobachtetes und Gesagtes, ohne Wertung.
Häufige Fehler
- Vermutungen und Wertungen statt überprüfbarer Tatsachen in den Bericht schreiben.
- Mehr personenbezogene Daten erfassen, als der Zweck erfordert.
- Die Frist für die Meldung eines Arbeitsunfalls an die Unfallversicherung versäumen.
- Einen Arbeitsunfall nur im Vorfallbericht erfassen, aber nicht in der Unfallaufzeichnung.
- Erwarten, dass 4guards Auftraggeber, Polizei oder Unfallversicherung automatisch informiert.
Was 4guards dabei leistet
- 4guards erfasst Vorfälle mit Kategorie, Schweregrad, Beschreibung, Status und Eskalationsstatus. Sie können Vorfälle abschließen und wieder öffnen und sehen den Verlauf je Objekt sowie Statistiken.
- Zu Vorfällen speichert 4guards nur Metadaten von Dateien (Dateiname, Speicherschlüssel, Größe). Es gibt keinen Foto-Upload und keine Bildanzeige.
- Nichts wird automatisch an Auftraggeber oder Behörden gesendet. Es gibt keine automatischen SMS, WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails. Die App 4notify ist ab Tarif Plus als eigene App enthalten, 4guards ruft sie nicht automatisch auf.
- Im Ereignisjournal der Einsatztafel wird der Text eines Eintrags nicht bearbeitet, eine Folgemaßnahme erfassen Sie als „Resolution“. Admin, Manager und Owner können Einträge löschen.
- Die Unfallmeldung und die Unfallaufzeichnung erledigen Sie außerhalb von 4guards.