Wie halte ich einen Vorfall im Wachdienst fest und wem muss ich ihn melden

Wie halte ich einen Vorfall im Wachdienst fest und wem muss ich ihn melden?

Kurze Antwort

  1. Sichern Sie Personen und Objekt. Wer eine Person anhält, muss unverzüglich Anzeige beim nächst erreichbaren Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstatten.
  2. Der Mitarbeitende meldet Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle und ernste Gefahren unverzüglich seinem Vorgesetzten.
  3. Halten Sie Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte, Ablauf und Maßnahmen sachlich fest, und zwar nur mit den Daten, die Sie brauchen.
  4. Melden Sie dem Auftraggeber nach Vertrag und Dienstanweisung. Ein Arbeitsunfall mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit geht längstens binnen fünf Tagen an die Unfallversicherung.

Was das Gesetz regelt

  • § 80 StPO: Wer von einer Straftat erfährt, darf Anzeige erstatten. Wer eine Person verhältnismäßig anhält, muss unverzüglich Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstatten.
  • § 15 Abs. 5 ASchG: Arbeitnehmer melden jeden Arbeitsunfall, jedes Beinahe-Ereignis und jede ernste und unmittelbare Gefahr unverzüglich dem zuständigen Vorgesetzten.
  • § 363 Abs. 1 ASVG: Der Dienstgeber meldet jeden Arbeitsunfall, bei dem eine versicherte Person getötet oder mehr als drei Tage arbeitsunfähig wurde. Die Meldung an die Unfallversicherung erfolgt längstens binnen fünf Tagen.
  • § 16 ASchG: Der Arbeitgeber führt Aufzeichnungen über tödliche Arbeitsunfälle und Unfälle mit mehr als drei Kalendertagen Arbeitsausfall. Er bewahrt sie mindestens fünf Jahre auf und erstellt auf Verlangen des Arbeitsinspektorates Berichte.
  • § 14 Abs. 2 ASchG: Eine Unterweisung erfolgt auch nach Unfällen und Beinahe-Unfällen, sofern sie zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint.
  • Art. 5 Abs. 1 DSGVO: Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und auf das notwendige Maß beschränkt sein (Datenminimierung).

Praxisbeispiele

  • Einbruchsversuch bei einem Rundgang: Der Mitarbeitende hält den Täter verhältnismäßig an und ruft die Polizei. Der Bericht nennt Zeit, Ort, Beschreibung und Maßnahmen. Den Auftraggeber verständigen Sie nach Dienstanweisung.
  • Sturz bei einem Rundgang, vier Tage Krankenstand: Das ist ein Arbeitsunfall mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit. Die Meldung an die Unfallversicherung erfolgt binnen fünf Tagen, die Aufzeichnung bewahren Sie mindestens fünf Jahre auf.
  • Beinahe-Unfall auf der Rampe: Der Mitarbeitende meldet ihn dem Vorgesetzten, danach folgt eine ergänzende Unterweisung.
  • Streit mit einem Gast bei einer Veranstaltung: Dokumentieren Sie nur Beobachtetes und Gesagtes, ohne Wertung.

Häufige Fehler

  • Vermutungen und Wertungen statt überprüfbarer Tatsachen in den Bericht schreiben.
  • Mehr personenbezogene Daten erfassen, als der Zweck erfordert.
  • Die Frist für die Meldung eines Arbeitsunfalls an die Unfallversicherung versäumen.
  • Einen Arbeitsunfall nur im Vorfallbericht erfassen, aber nicht in der Unfallaufzeichnung.
  • Erwarten, dass 4guards Auftraggeber, Polizei oder Unfallversicherung automatisch informiert.

Was 4guards dabei leistet

  • 4guards erfasst Vorfälle mit Kategorie, Schweregrad, Beschreibung, Status und Eskalationsstatus. Sie können Vorfälle abschließen und wieder öffnen und sehen den Verlauf je Objekt sowie Statistiken.
  • Zu Vorfällen speichert 4guards nur Metadaten von Dateien (Dateiname, Speicherschlüssel, Größe). Es gibt keinen Foto-Upload und keine Bildanzeige.
  • Nichts wird automatisch an Auftraggeber oder Behörden gesendet. Es gibt keine automatischen SMS, WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails. Die App 4notify ist ab Tarif Plus als eigene App enthalten, 4guards ruft sie nicht automatisch auf.
  • Im Ereignisjournal der Einsatztafel wird der Text eines Eintrags nicht bearbeitet, eine Folgemaßnahme erfassen Sie als „Resolution“. Admin, Manager und Owner können Einträge löschen.
  • Die Unfallmeldung und die Unfallaufzeichnung erledigen Sie außerhalb von 4guards.