Wie plane ich den Dienstplan im Wachdienst ohne Besetzungslücken

Wie plane ich den Dienstplan im Wachdienst ohne Besetzungslücken?

Kurze Antwort

  1. Legen Sie je Objekt fest, wie viele Posten in welchen Zeitfenstern besetzt sein müssen.
  2. Planen Sie nach jedem Dienst mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit ein (§ 5 Abs. 1 ArbZG), sofern kein Tarifvertrag etwas anderes zulässt.
  3. Halten Sie den Werktag bei acht Stunden. Zehn Stunden sind nur mit Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden zulässig (§ 3 ArbZG).
  4. Berücksichtigen Sie Ruhepausen, Nachtarbeit sowie Sonntags- und Feiertagsarbeit nach den §§ 4, 6 und 9 bis 11 ArbZG.
  5. Öffnen Sie vor der Freigabe den Besetzungsbericht und schließen Sie jedes Intervall mit zu wenigen Wachpersonen.

Was das Recht sagt

  • § 3 ArbZG: Die werktägliche Arbeitszeit beträgt höchstens acht Stunden. Sie darf auf zehn Stunden steigen, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen bei acht Stunden bleibt.
  • § 4 ArbZG: Pausen stehen im Voraus fest. Es sind mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis neun Stunden und mindestens 45 Minuten bei mehr als neun. Niemand arbeitet mehr als sechs Stunden ohne Pause.
  • § 5 Abs. 1 ArbZG: Nach Ende der täglichen Arbeitszeit folgt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Ein Tarifvertrag darf sie unter Bedingungen um bis zu zwei Stunden verkürzen (§ 7 Abs. 1 Nr. 3).
  • § 6 ArbZG: Die Nachtzeit liegt zwischen 23 und 6 Uhr (§ 2 Abs. 3). Nachtarbeitnehmer arbeiten höchstens acht Stunden, zehn nur bei einem Durchschnitt von acht Stunden binnen eines Kalendermonats oder vier Wochen.
  • §§ 10 und 11 ArbZG: Sonn- und Feiertagsarbeit ist im Bewachungsgewerbe erlaubt, soweit sie nicht an Werktagen möglich ist. Mindestens 15 Sonntage im Jahr bleiben frei. Den Ersatzruhetag gewähren Sie binnen zwei Wochen, nach einem Werktags-Feiertag binnen acht Wochen.
  • § 7 ArbZG: Tarifverträge können abweichen, etwa über zehn Stunden hinaus bei regelmäßiger Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst. Nach mehr als zwölf Stunden folgen unmittelbar elf Stunden Ruhezeit (Abs. 9).
  • § 16 Abs. 2 ArbZG: Arbeitszeit über die werktägliche Arbeitszeit hinaus zeichnen Sie auf und bewahren sie mindestens zwei Jahre auf.

Praxisbeispiele

  • Spät- auf Frühdienst: Der Spätdienst endet um 22:00 Uhr, der nächste beginnt um 06:00 Uhr. Das sind acht Stunden Ruhe. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG ist frühestens 09:00 Uhr zulässig.
  • Zwölf-Stunden-Schicht von 06:00 bis 18:00 Uhr: Über zehn Stunden geht das nur mit einem Tarifvertrag nach § 7 ArbZG. Der nächste Dienst beginnt dann frühestens um 05:00 Uhr des Folgetags.
  • Krankmeldung im Nachtdienst: Der Besetzungsbericht zeigt 22:00 bis 06:00 Uhr mit null von einem geforderten Posten. Prüfen Sie bei der Ersatzperson zuerst die Ruhezeit.

Häufige Fehler

  • Die Standardwerte einer Software für Gesetzeswerte halten.
  • Nur die tägliche Ruhezeit planen und Pausen, Nacht- und Sonntagsregeln vergessen.
  • Den geltenden Tarifvertrag übersehen.
  • Eine bewusste Übersteuerung der Prüfung nicht selbst dokumentieren.

So hilft Ihnen 4guards

  • Der Besetzungsbericht listet für ein Objekt und einen Zeitraum jedes Intervall mit weniger geplanten Wachpersonen als geforderten Posten. Schichten ohne namentlich benannte Wachperson stehen getrennt. Sie öffnen den Bericht selbst, 4guards sendet ihn nicht.
  • Die Einsatztafel (Dispatch) zeigt die laufenden Schichten, wer eingecheckt ist, wer zu spät ist und welcher Posten keine benannte Wachperson hat.
  • Ab Tarif Plus prüft 4guards beim Speichern Überschneidungen, tägliche Ruhezeit und maximale Schichtlänge. Es warnt bei zu vielen Stunden in 7 Tagen und vergleicht das eingetragene Datum des Nachweises mit dem Schichtbeginn. Die Schwellenwerte sind Einstellungen.
  • Setzen Sie die Werte, die Ihr Recht und Ihr Tarifvertrag verlangen. Die Standardwerte (12 Stunden Ruhezeit, 12 Stunden Schichtlänge, 48 Stunden in 7 Tagen) sind keine deutschen Gesetzeswerte. Nach § 5 ArbZG beträgt die tägliche Ruhezeit elf Stunden. Zwölf Stunden Schichtlänge liegen über § 3 ArbZG.
  • Nicht geprüft werden Wochenruhe, Pausen, Nachtarbeit sowie Sonntags- und Feiertagsregeln. Eine Übersteuerung bestätigen Sie im Panel, sie wird nicht gespeichert. Die Prüfung ist eine Planungshilfe, keine Rechtsauskunft.