Leitfaden für Bewachungsunternehmen in Deutschland
Ein Bewachungsunternehmen koordiniert täglich Wachpersonal, Objekte, Verträge und Vorfälle. Dieser Leitfaden führt durch die Schritte bis zum ersten bewachten Objekt. Er behandelt die Erlaubnis nach § 34a GewO, das Wachpersonal im Bewacherregister, den Dienstplan nach dem Arbeitszeitgesetz, Kontrollgänge und Vorfallberichte. Er nennt die Rechtsgrundlagen, die wir an den amtlichen Texten gelesen haben. Er sagt offen, was die Software 4guards leistet und was nicht. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Die Schritte bis zum ersten bewachten Objekt
- Auftrag und Objekt klären. Sie bewerten das Objekt, legen die benötigten Posten und Zeitfenster fest und schließen den Vertrag mit dem Auftraggeber. Nach § 21 BewachV halten Sie Auftraggeber, Inhalt und Art des Auftrags sowie das Vertragsdatum fest.
- Erlaubnis und Versicherung sichern. Ohne Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO dürfen Sie fremdes Leben oder Eigentum nicht gewerbsmäßig bewachen. Dazu gehören Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit und eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestsummen aus § 14 BewachV.
- Wachpersonal prüfen und anmelden. Sie lassen sich die IHK-Bescheinigung über die Unterrichtung zeigen und melden jede Person im Bewacherregister an. Eingesetzt wird sie erst nach der Mitteilung der Behörde.
- Dienstanweisung, Ausweis und Verschwiegenheit. Vor dem ersten Einsatz erhält die Wachperson die Dienstanweisung gegen Empfangsbescheinigung und einen Ausweis. Alle Beschäftigten verpflichten Sie schriftlich zur Verschwiegenheit.
- Dienstplan und Kontrollgänge einrichten. Sie planen die Schichten nach dem Arbeitszeitgesetz und legen Umfang und Ablauf der Kontrollgänge schriftlich fest. In 4guards sind die Kontrollpunkte mit Code ab dem Tarif Plus verfügbar.
- Vorfälle dokumentieren und Abrechnung vorbereiten. Vorfälle halten Sie zeitnah und sachlich fest. Ab dem Tarif Pro berechnet 4guards die Abrechnungsbasis des Monats und exportiert sie als CSV. Die Rechnung stellen Sie in Ihrer Buchhaltung oder in 4invoices.net aus; 4guards übergibt nichts automatisch.
Erlaubnis, Versicherung und Unterlagen
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34a Abs. 1 GewO). Sie wird versagt, wenn Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Sachkunde oder der Haftpflichtnachweis fehlen. Verstöße gegen viele Pflichten der BewachV sind Ordnungswidrigkeiten (§ 22 BewachV).
Der Antrag braucht unter anderem Bescheinigungen in Steuersachen von Finanzamt und Gemeindesteueramt, den Sachkundenachweis, den Versicherungsnachweis und einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis. Juristische Personen legen zusätzlich einen Registerauszug vor (§ 3 Abs. 2 BewachV).
Die Haftpflichtversicherung deckt je Schadensereignis mindestens diese Summen (§ 14 BewachV):
- 1.000.000 Euro für Personenschäden
- 250.000 Euro für Sachschäden
- 15.000 Euro für abhandengekommene bewachte Sachen
- 12.500 Euro für reine Vermögensschäden
Details: Welche Erlaubnisse und Unterlagen braucht ein Bewachungsunternehmen?
Wachpersonal: Unterrichtung, Sachkunde und Bewacherregister
Bewachungsaufgaben dürfen Sie nur zuverlässigen Personen mit IHK-Bescheinigung über die Unterrichtung übertragen. Für bestimmte Tätigkeiten, etwa Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, ist zusätzlich die Sachkundeprüfung nötig.
Jede Wachperson melden Sie vor dem Einsatz im Bewacherregister an. Die Behörde prüft Zuverlässigkeit und Qualifikation. 4guards speichert nur die Nummer und das optionale Datum, die Sie eintragen, und fragt das Register nicht ab.
Die Unterrichtung bei der IHK ist mündlich und dauert mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Sie setzt Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 voraus (§ 6 BewachV). Bestimmte Abschlüsse ersetzen sie (§ 8 BewachV).
Die Behörde überprüft die Zuverlässigkeit regelmäßig erneut (Regelüberprüfung, § 34a Abs. 1 Satz 10 GewO). Vor dem Einsatz stellen Sie jeder Wachperson einen Ausweis aus (§ 18 BewachV). Scheidet sie aus, melden Sie sie im Register ab.
Details: Wie prüfe ich, ob eine Wachperson eingesetzt werden darf?
Dienstplan und Arbeitszeit
Im Wachdienst gelten die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes: acht Stunden am Werktag, elf Stunden Ruhezeit, feste Pausen, besondere Regeln für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Tarifverträge können nach § 7 ArbZG abweichen.
Der Besetzungsbericht von 4guards zeigt Intervalle mit weniger geplanten Wachpersonen als geforderten Posten. Die Prüfung der Ruhezeiten beim Speichern gibt es ab dem Tarif Plus. Ihre Schwellenwerte sind Einstellungen und nicht automatisch die deutschen Gesetzeswerte.
Pausen stehen im Voraus fest. Sie dauern mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis neun Stunden und mindestens 45 Minuten bei mehr als neun Stunden (§ 4 ArbZG). Diese Pausen prüft 4guards nicht.
Sonn- und Feiertagsarbeit ist im Bewachungsgewerbe erlaubt, soweit sie nicht an Werktagen möglich ist. Mindestens 15 Sonntage im Jahr bleiben frei (§§ 10 und 11 ArbZG).
Details: Wie plane ich den Dienstplan im Wachdienst ohne Besetzungslücken?
Kontrollgänge und Wachbuch
Ein Wachbuch nennt § 21 BewachV nicht. Form und Inhalt ergeben sich aus Dienstanweisung und Auftrag. Umfang und Ablauf der Kontrollgänge legen Sie nach der DGUV Vorschrift 23 schriftlich fest.
In 4guards erfassen Sie die Passage eines Kontrollpunkts über dessen Code mit Uhrzeit. Das ist ein Zeiteintrag, kein Anwesenheitsnachweis und keine GPS-Ortung.
Bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum trägt die Wachperson ein sichtbares Schild mit Name oder Kennnummer und dem Namen des Betriebs (§ 18 Abs. 3 BewachV). Gegenüber Dritten hat sie nur Jedermann-Rechte, keine polizeilichen Befugnisse (§ 34a Abs. 5 GewO, § 17 BewachV).
Details: Wie dokumentiere ich Kontrollgänge und das Wachbuch im Wachdienst?
Vorfälle melden und dokumentieren
Nach einem Waffengebrauch müssen Sie unverzüglich Anzeige erstatten (§ 20 Abs. 2 BewachV). Andere Meldewege legen Dienstanweisung und Vertrag fest. Personenbezogene Daten im Bericht unterliegen der DSGVO.
4guards erfasst Vorfälle mit Kategorie, Schweregrad, Beschreibung und Status. Nichts wird automatisch an Auftraggeber oder Behörden gesendet.
Die Dienstanweisung muss vorsehen, dass jeder Waffengebrauch unverzüglich der Polizei und dem Arbeitgeber gemeldet wird (§ 17 BewachV). Im Bericht nennen Sie die Rechtsgrundlage eines Eingriffs und beschränken sich auf die nötigen personenbezogenen Daten (Art. 5 DSGVO).
Details: Wie dokumentiere ich einen Vorfall im Wachdienst und melde ihn dem Auftraggeber?
Was 4guards leistet und was nicht
- 4guards ist eine Software zur Einsatzverwaltung: Objekte, Wachpersonen, Dienstpläne, Dispatch, Vorfälle und Verträge.
- Es fragt keine Register ab, stellt keine Erlaubnis aus und garantiert keine rechtliche Konformität.
- Es sendet keine automatischen Alarme per SMS, WhatsApp oder E-Mail und hat keine GPS-Ortung, keine App für Wachpersonen und keinen Offline-Modus.
- Die Tarife unterscheiden sich im Funktionsumfang: Kontrollpunkte und Ruhezeitprüfung gibt es ab Plus, Abrechnungsbasis, Ausrüstung, erweiterte Berichte und API ab Pro.
- Die Tarife begrenzen Nutzer und Objekte. Start: 5 Nutzer, 3 Objekte, 10 Wachpersonen. Plus: 10 Nutzer, 10 Objekte, 40 Wachpersonen. Pro: 20 Nutzer, 40 Objekte. Premium: 40 Nutzer, 150 Objekte.
Rechtsgrundlagen im Überblick
Diese Texte haben wir am 1. November 2026 gelesen. Prüfen Sie bei Änderungen stets die aktuelle Fassung.
- § 34a und § 11b GewO: Erlaubnis, Wachpersonen, Bewacherregister.
- BewachV: Antrag, Unterrichtung, Versicherung, Dienstanweisung, Ausweis, Aufzeichnungen.
- ArbZG: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
- DGUV Vorschrift 23: Dienstanweisungen, Unterweisung, Überwachung bei besonderen Gefahren.
- DSGVO: Datenminimierung, Speicherbegrenzung, berechtigtes Interesse.
- Tarifverträge der Branche: Sie können nach § 7 ArbZG von den Arbeitszeitregeln abweichen.
Offizielle Quellen, abgerufen am :
- § 34a GewO – Bewachungsgewerbe, Gesetze im Internet
- § 11b GewO – Bewacherregister, Gesetze im Internet
- § 3 BewachV – Angaben bei der Antragstellung
- § 6 BewachV – Verfahren der Unterrichtung
- § 8 BewachV – Anerkennung anderer Nachweise
- § 14 BewachV – Umfang der Versicherung
- § 16 BewachV – Beschäftigte, An- und Abmeldung
- § 17 BewachV – Dienstanweisung
- § 18 BewachV – Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson
- § 20 BewachV – Waffen und Anzeigepflicht
- § 21 BewachV – Buchführung und Aufbewahrung
- § 22 BewachV – Ordnungswidrigkeiten
- § 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer
- § 4 ArbZG – Ruhepausen
- § 5 ArbZG – Ruhezeit
- § 7 ArbZG – Abweichende Regelungen
- § 10 ArbZG – Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- § 11 ArbZG – Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“ (Wiedergabe des Textes, umwelt-online)
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex
- Bewacherregister – Hinweise für Gewerbebetriebe: Wachpersonen
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