Wie prüfe ich, ob eine Wachperson eingesetzt werden darf?
Kurze Antwort
- Lassen Sie sich die IHK-Bescheinigung über die Unterrichtung vorlegen. Ersatzweise gilt ein nach § 8 BewachV anerkannter Nachweis.
- Prüfen Sie, ob die geplante Tätigkeit zusätzlich die IHK-Sachkundeprüfung verlangt, etwa für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum.
- Melden Sie die Person im Bewacherregister an. Die Behörde prüft Zuverlässigkeit und Qualifikation und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Setzen Sie die Person erst nach dieser Mitteilung oder Bestätigung ein. Stellen Sie vorher den Ausweis aus.
- 4guards speichert nur die Nummer und das optionale Datum, die Sie eintragen. Es fragt kein Register ab.
Was das Recht sagt
- § 34a Abs. 1a GewO: Bewachungsaufgaben übertragen Sie nur zuverlässigen Personen mit einer IHK-Bescheinigung über die Unterrichtung.
- Die Behörde am Hauptwohnsitz holt eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Stellungnahme der Polizei oder des Landeskriminalamts ein.
- Zusätzlich ist die IHK-Sachkundeprüfung nötig für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben und den Einlass gastgewerblicher Diskotheken. Für Aufnahmeeinrichtungen und zugangsgeschützte Großveranstaltungen gilt sie nur in leitender Funktion.
- § 6 BewachV: Die Unterrichtung ist mündlich, dauert mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und setzt Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 voraus. Die IHK bescheinigt sie nur ohne Fehlzeiten.
- § 8 BewachV: Bestimmte Abschlüsse ersetzen die Unterrichtung, etwa Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder eine bestandene Sachkundeprüfung.
- § 16 BewachV: Die Person muss zuverlässig sein, 18 Jahre alt sein oder einen Abschluss nach § 8 haben und die nötige Befähigung besitzen. Sie melden sie vorher im Register an.
- Die Behörde überprüft die Zuverlässigkeit regelmäßig erneut (Regelüberprüfung nach § 34a Abs. 1 Satz 10 GewO, § 16 Abs. 4 BewachV). Die Einzelheiten regelt die Verordnung.
Offizielle Quellen, abgerufen am :
- § 34a GewO – Bewachungsgewerbe, Gesetze im Internet
- § 11b GewO – Bewacherregister, Gesetze im Internet
- § 6 BewachV – Verfahren der Unterrichtung
- § 8 BewachV – Anerkennung anderer Nachweise
- § 16 BewachV – Beschäftigte, An- und Abmeldung
- § 18 BewachV – Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson
- Bewacherregister – Hinweise für Gewerbebetriebe: Wachpersonen
Praxisbeispiele
- Neueinstellung im Objektschutz auf einem Werksgelände ohne öffentlichen Verkehr: IHK-Unterrichtung, Anmeldung im Register, Mitteilung der Behörde, Dienstanweisung, Ausweis.
- Kontrollgang im Parkhaus mit öffentlichem Verkehr: Zusätzlich ist die Sachkundeprüfung nötig. Während der Tätigkeit trägt die Person ein gut sichtbares Schild mit Name oder Kennnummer und dem Namen des Betriebs (§ 18 Abs. 3 BewachV).
- Hat eine Person bereits eine gültige Bewacher-ID und ist freigegeben, verknüpfen Sie sie im Register, statt sie neu zu erfassen.
- Wechsel vom Werkschutz zum Einlass einer Diskothek: Die Einsatzart ändert sich. Melden Sie das im Register als Änderungsmitteilung und klären Sie die Sachkundeprüfung.
Häufige Fehler
- Die Person einsetzen, bevor die Mitteilung der Behörde vorliegt.
- Unterrichtung und Sachkundeprüfung gleichsetzen.
- Eine geänderte Tätigkeit nicht im Register melden.
- Ausgeschiedene Wachpersonen nicht abmelden.
- Ein Datum in 4guards als gesetzliche Gültigkeit lesen. Es ist nur Ihre eigene Frist.
So hilft Ihnen 4guards
- Im Profil der Wachperson tragen Sie die Nummer des Nachweises und optional ein Datum ein. Eine Liste zeigt aktive Wachpersonen, deren Datum überschritten ist oder im eingestellten Zeitfenster liegt.
- 4guards fragt weder das Bewacherregister noch eine Behörde ab. Es prüft die Echtheit eines Nachweises nicht und kennt keine Freigabe.
- Wählen Sie das Datum bewusst. Ist die Ruhezeitprüfung aktiv (ab Tarif Plus) und die Sperre eingeschaltet, kann ein überschrittenes Datum den Dienstplan blockieren. Tragen Sie ein Datum nur ein, wenn Sie diese Wirkung wollen.
- Anmeldungen, Änderungsmitteilungen und Abmeldungen nehmen Sie weiterhin im Bewacherregister vor.