Wie dokumentiere ich Kontrollgänge und das Wachbuch im Wachdienst?
Kurze Antwort
- Legen Sie Umfang und Ablauf der Kontrollgänge je Objekt schriftlich fest, zum Beispiel in der Dienstanweisung.
- Definieren Sie Kontrollpunkte und Route und lassen Sie jede Passage mit Uhrzeit erfassen.
- Prüfen Sie, ob der Gang im öffentlichen Verkehrsraum liegt. Dann brauchen Sie Sachkundeprüfung und ein sichtbares Schild.
- Vergleichen Sie erwartete und erfasste Punkte und gehen Sie jeder Abweichung nach.
- 4guards erfasst die Passage eines Kontrollpunkts über dessen Code mit Uhrzeit. Es ist keine GPS-Ortung und kein Anwesenheitsnachweis.
Was das Recht sagt
- § 34a Abs. 1a GewO: Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr ist zusätzlich die IHK-Sachkundeprüfung nötig.
- § 18 Abs. 3 BewachV: Bei diesen Tätigkeiten trägt die Wachperson ein gut sichtbares Schild mit Name oder Kennnummer und der Bezeichnung des Betriebs. Sie stellen es spätestens vor Beginn der Tätigkeit aus.
- § 17 BewachV: Die Dienstanweisung regelt den Wachdienst. Sie stellt klar, dass die Wachperson nicht die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten hat.
- § 34a Abs. 5 GewO: Gegenüber Dritten gelten nur Jedermann-Rechte (Notwehr, Notstand, Selbsthilfe) und vertraglich übertragene Selbsthilferechte.
- § 21 BewachV schreibt Aufzeichnungen zu Verträgen und Personal vor. Ein Wachbuch oder Rundgangszeiten nennt die Vorschrift nicht.
- DGUV Vorschrift 23: Sicherungsumfang und -ablauf legen Sie schriftlich fest (§ 6 Abs. 2). Das Personal wird vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig anhand der Dienstanweisungen unterwiesen (§ 4 Abs. 2). Bei besonderen Gefahren überwachen Sie das Personal (§ 7).
Praxisbeispiele
- Werksgelände mit sechs Kontrollpunkten (Tor, Lager, Rampe, Tank, Büro, Parkplatz) und einem Intervall von 120 Minuten: Jede Passage wird mit Code und Uhrzeit erfasst.
- Parkhaus mit öffentlichem Verkehr: Die Wachperson braucht die Sachkundeprüfung und trägt ein sichtbares Schild.
- Nach Schichtende: Die Liste verpasster Punkte kennt keine Schichtzeiten. Eine aktive Route mit Intervall zeigt Punkte auch außerhalb der Dienstzeit als überfällig.
- Empfehlung für einen Wachbuch-Eintrag, keine gesetzliche Vorgabe: Datum, Uhrzeit, Posten, Name der Wachperson, Übernahme und Übergabe, besondere Vorkommnisse.
Häufige Fehler
- Einen Scan als Anwesenheitsnachweis behandeln. Der Code identifiziert den Punkt, nicht die Person.
- GPS-Standort, Geofencing oder Push-Alarm erwarten. 4guards bietet sie nicht.
- QR- oder NFC-Etiketten vom System erwarten. 4guards erzeugt und druckt sie nicht.
- Einen Kontrollgang im öffentlichen Raum ohne Sachkundeprüfung und Schild durchführen.
- Ein Wachbuch als gesetzlich vorgeschrieben ausgeben und dabei die Vorgaben aus Auftrag und Dienstanweisung übersehen.
So hilft Ihnen 4guards
- Ab Tarif Plus legen Sie je Objekt Kontrollpunkte mit eindeutigem Code sowie Routen und Runden an.
- Die Erfassung einer Passage bezieht sich auf den Code des Punktes. Sie tragen sie im Panel ein, per Code oder Punkt, oder senden sie über die API. Koordinaten und Wachperson sind optionale Angaben, die mitgeschickt werden. 4guards misst sie nicht.
- Die Liste verpasster Kontrollpunkte vergleicht die letzte Erfassung mit der aktuellen Zeit für jede aktive Route mit Intervall und zeigt nie erfasste Punkte. Sie öffnen die Liste selbst, es wird nichts gesendet.
- Nicht enthalten sind GPS, Geofencing, Karte, App für Wachpersonen, Offline-Modus, Etikettendruck und Alarmversand. Ein Scan ist ein Zeiteintrag.