Wie dokumentiere ich einen Vorfall im Wachdienst und melde ihn dem Auftraggeber?
Kurze Antwort
- Halten Sie den Vorfall sofort fest: Zeit, Ort, Beteiligte, Ablauf und getroffene Maßnahmen, sachlich und ohne Wertung.
- Melden Sie Mängel und besondere Gefahren auf dem Weg, den Ihre Dienstanweisung vorsieht (DGUV Vorschrift 23, § 4 Abs. 1).
- Nach einem Waffengebrauch erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Behörde nach § 34a GewO (§ 20 Abs. 2 BewachV).
- Geben Sie den Bericht dem Auftraggeber nach Vertrag weiter. 4guards sendet nichts automatisch.
- Speichern Sie nur nötige personenbezogene Daten und löschen Sie sie, wenn der Zweck entfällt.
Was das Recht sagt
- § 17 Abs. 1 BewachV: Die Dienstanweisung muss vorsehen, dass jeder Waffengebrauch unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Arbeitgeber gemeldet wird.
- § 20 Abs. 2 BewachV: Nach Waffengebrauch erstattet der Gewerbetreibende unverzüglich Anzeige bei der Behörde nach § 34a GewO. Die Polizei informiert er, falls das noch nicht nach § 17 geschehen ist. Den Inhalt regelt der Text nicht.
- § 34a Abs. 5 GewO: Gegenüber Dritten gelten nur Jedermann-Rechte (Notwehr, Notstand, Selbsthilfe). Hinzu kommen vertraglich übertragene Selbsthilferechte des Auftraggebers und gesetzlich übertragene Befugnisse. Beachten Sie die Erforderlichkeit.
- DGUV Vorschrift 23, § 8 Abs. 3: Beschäftigte melden festgestellte Gefahren und getroffene Maßnahmen dem Unternehmer.
- Art. 5 Abs. 1 lit. c und e DSGVO: Datenminimierung und Speicherbegrenzung. Der Verantwortliche muss die Einhaltung nachweisen können (Art. 5 Abs. 2). Ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f gilt nur, wenn keine überwiegenden Interessen der Betroffenen entgegenstehen.
Offizielle Quellen, abgerufen am :
- § 34a GewO – Bewachungsgewerbe, Gesetze im Internet
- § 17 BewachV – Dienstanweisung
- § 20 BewachV – Waffen und Anzeigepflicht
- DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“ (Wiedergabe des Textes, umwelt-online)
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex
- Art. 5 DSGVO (Wiedergabe des Textes, dsgvo-gesetz.de)
Praxisbeispiele
- Einbruchalarm im Lager um 02:10 Uhr: Sie wählen Kategorie und Schweregrad und beschreiben den Ablauf mit Uhrzeiten, etwa „Polizei verständigt um 02:15 Uhr“. Dann setzen Sie den Eskalationsstatus. Nach der Klärung schließen Sie den Vorfall.
- Eine Wachperson greift gegen eine Person ein: Nennen Sie die Rechtsgrundlage nach § 34a Abs. 5 GewO und begründen Sie, warum das Vorgehen erforderlich war.
- Namen unbeteiligter Personen und Kennzeichen lassen Sie weg, wenn der Zweck sie nicht verlangt.
- Nachtrag am nächsten Tag: Erfassen Sie ihn als „Auflösung“ im Einsatzjournal, statt den Eintrag zu überschreiben.
Häufige Fehler
- Den Bericht erst Tage später aus der Erinnerung schreiben.
- Vermutungen als Tatsachen formulieren.
- Alle Berichte unbegrenzt aufbewahren.
- Fotos in 4guards erwarten. Es gibt keinen Upload.
- Das Einsatzjournal für manipulationssicher halten. Administratoren, Manager und Inhaber können Einträge löschen.
- Annehmen, dass 4guards den Auftraggeber benachrichtigt.
So hilft Ihnen 4guards
- Ab Tarif Start erfassen Sie Vorfälle mit Kategorie, Schweregrad, Beschreibung und Status. Den Eskalationsstatus pflegen Sie selbst, Sie schließen oder öffnen Vorfälle wieder und sehen Statistik und Verlauf je Objekt.
- Fotos führt 4guards nur als Dateiverweis mit Name, Speicherschlüssel und Größe. Es gibt keinen Upload und keine Bildanzeige.
- Im Einsatzjournal wird der Text eines Eintrags nicht überschrieben. Nachträge erfassen Sie als „Auflösung“. Löschen können Einträge dennoch Administratoren, Manager und Inhaber.
- Nichts geht automatisch an Auftraggeber, Behörden oder Vorgesetzte. Den Bericht geben Sie selbst weiter. Ab Tarif Plus liegt die App 4notify (SMS, WhatsApp, E-Mail) als eigene Anwendung im Abonnement. 4guards ruft sie nicht automatisch auf.